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es heißt: "wo mit Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kindern zu rechnen ist"
Bei Büro- , Industrie- und Laborgebäuden etc. und zB Fluchtbalkonen besteht diese Gefahr nicht. Sollte man nicht ganz so kategorisch ausschliessen - obwohl im "Regelfall" es tatsächlich wenig bringt, mit der Bauprüf über solche Geländer zu streiten.
und die 12cm sollte man bei horizontalen nun auch nicht ansetzen. Aber die Maße, ab wann nicht überklettert (4cm?) bzw wie weit ein Handlauf nach innen gekröpft werden muß, ist mir nicht bekannt und steht auch nirgends, oder ? |