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@k-roy
unseren (öffentlichen) Bauherrnvertreter hat der Aspekt "beaufsichtigt" oder "unbeaufsichtigt" wenig beeindruckt. Denn schließlich ist es seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die landeseigenen Gebäude, die im übrigen tagsüber für jeden offen stehen, sicher sind und das Land keine gerichtlichen Klagen an den Hals bekommt, wenn z.B. einem Kind dort was passiert. Hinzu kommt sicher, dass die Medien heute immer alles verdrehen - es soll einfach nicht in der Zeitung stehen, dass im öffentlichen Gebäude xyyz ein Kind durchs Treppengeländer gefallen ist, selbst wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.
Richtig, das Maß, um das der Handlauf bei einer horizontalen Geländerfüllung nach innen gekröpft sein muss, steht m.E. nirgends. Daher ist diese Lösung m.E. auch nicht juristisch "wasserdicht".
@Archimedes:
Ja, es ist haarsträubend, nicht nur in südlichen Gefilden scheint kein einziges Geländer diesen strengen Vorschriften zu entsprechen. Auch hier und gerade in Westdeutschland, wo nun viele Gebäude seit 20-30 Jahren unverändert sind, findet man auf Schritt und Tritt wackelnde und zu niedrige Geländer, von den Füllungen usw. besser ganz zu schweigen. |