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Ahoi,
Beton ist ja -ich liebe diese Bezeichnung- eine so genannte gerissene Bauweise.
Die 0,2 mm sind mir auch ein Begriff, solange wir nicht besondere Eigenschaften
(WU Beton etc.) vorliegen haben.
Sollte ein Bauherr aber in den 0,2 mm einen optischen Mangel sehen (darauf
hinzuweisen, dass solche entstehen ist Architektenpflicht!), können diese im
Vorwege vertaglich "weggeplant" werden. Das muss dann auch rechnerisch
nachgewiesen werden. Ist es nicht vertraglich geschuldet, würde ich dazu wie
Euer Statiker keinen Anlass sehen. |