Zitat:
Zitat von leipziger Tja, die Sache mit der Chemie muss natürlich bei der nächsten Anpassung der HOAI berücksichtigt werden, in Form eines Aufschlags. Den legen wir Architekten jeweils individuell nach Bauchgefühl fest. Weiss die Kammer davon schon? |
Die Kammer braucht man in der Angelgenheit nicht. Die 25% Spielraum zwischen Honorarmindest- und Honorarhöchstsatz nach heutiger HOAI reichen zur Gestaltung der Angebote völlig aus. Da es immernoch genügend Kollegen gibt die unter dem Mindestsatz arbeiten, ist es für private Kunden i.d.R. kein Problem einen "richtig billigen Planer" zu finden. Solche Leute läßt man dann auch gerne ziehen, wenn man sich im Gespräch schon nicht wohl fühlte.