Schau doch erst mal in der zutreffenden Bauordnung nach, ob die geplanten Maßnahmen überhaupt einer Genehmigung bedürfen oder Du als Absolvent auch evtl. einen Bauantrag einreichen kannst.
zB Niedersachsen:
Zitat:
(4) Keiner Baugenehmigung bedürfen
...
2. die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören,
...
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Bedenke bitte auch, dass es nicht einfach nur ums Stempeln geht sondern auch um die Versicherung also die Haftung als "Entwurfsverfasser".