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Für mich wäre es jetzt interessant zu wissen, in welchem Umfang diese Richtlinien überhaupt verbindlich sind, auch wenn z.B. in den Bauordnungen der einzelnen Länder bzw. in der Bundesbauordnung diese Werte nicht definiert sind.
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Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass gerade bei KITAs die GUV-Richtlinien die anzubetende Bibel sind. Man sollte diese bei der Planung zur Hand haben und ernstnehmen, da im Schadensfall die Unfallversicherer bei Nichtbeachtung direkt den Architekten als Schuldigen heranziehen........
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In allen Büros, in denen ich bisher gearbeitet habe, haben wir die Werte der ASR eingehalten.
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Kann ich bestätigen. Wer Gewerbebauten plant, muss sich dran halten. Wenn es Entwurflich nicht passt, wird da keinerlei Abweichung geduldet.
Man muss gerade bei öffentlichen Bauten mit dem Entwurf auf die verschärften Gesetzesanforderungen reagieren. Die Gesetze werden sich nicht dem Architekt anpassen. Entsprechende Urteile gibts wie Sand am Meer.......