Zitat:
Ich fang ab Montag in einem großen Büro an zu arbeiten. Aber die am anfang schon zu fragen ob sie mal stempeln könnten wäre nicht ok.
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als Praktikant oder Angestellter?
Als Angestellter ist die Bearbeitung von privaten Projekten nebenher meist direkt ein Entlassungsgrund........ (steht oft im Arbeitsvertrag drin!)
Grundsätzlich gilt: Pläne zeichnen und fremd stempeln ist nicht zulässig! Der Stempler haftet für die Baurechtlichen Belange, und er erklärt mit der Unterschrift ausdrücklich, Entwurfsverfasser zu sein. Es gibt irgendwo einen wörtlichen Passus, der das Fremdstempeln faktisch unterbindet. Ich weiss jetzt aber nicht, ob das im Architektengesetz der Kammer steht oder in deren Satzung. Heisst, dass offiziell der Stempler alle Verantwortung übernimmt, und sich nicht mehr rausreden kann, dass der Entwurf ja von Dir stamme....
Du haftest sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung. Wenn irgendwo was schiefläuft und Mehrkosten entstehen, kann der Bauherr den Bauleiter und Architekten verklagen. Du kannst bzw. solltest Dir deshalb für alle eigenverantwortliche Tätigkeiten mindestens eine projektbezogene Versicherung nehmen.