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1. Widersprechen sich die beiden Aussagen nicht? Wenn der Stempelnde die ganze Haftung übernimmt, dann sollte doch alles in Ordnung sein und der Zeichnende sollte da keine Probleme mehr haben... sprich: der tritt ja nirgendwo offiziell in Erscheinung.
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Ausser der Baugenehmigung, die ja die einzige Leistung ist, die eine Bauvorlageberechtigung erfordert, macht man ja in der Regel auch Ausführungsplanung, Details und ist irgendwie (mit oder ohne Ausschreibung) an der Vergabe beteiligt.
Alle Fehler, die hierbei begangen werden, sind nicht mehr über die Unterschrift unter dem Bauantrag abgedeckt. Vielleicht habe ich mich mit dem Wort Planung (in dem Fall meinte ich die Ausführungspl.) missverständlich ausgedrückt....
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Wenn es da einen Passus gibt, der es verbietet, Projekte quasi zu stempeln, dann würde doch jedes Büro, dass Nicht-Architektenkammermitglieder ein Projekt bearbeiten lassen und dieses dann abstempeln (wie das ja eigentlich so läuft), gegen diese Regel verstoßen.
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eben nicht. Denn die Büroinhaber sind ja in der Regel sehr wohl an der Planung beteiligt. Kundenkontakt und Besprechungen der Kundenwünsche sowie Entwurf werden in der Regel schon vom Chef oder zumindest vorher mit der entsprechenden Hierarchie abgestimmt.
Fremdabstempeln ist normalerweise ja ein Unterschreiben der fertigen Dokumenten des Kollegen. Wenn der Unterschreiber in irgendeiner Weise im Projekt eingebunden ist (mit nachvollziehbarer Dokumentation), kann man das Fremdstempeln nicht mehr ankreiden.
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elbst Architekten übernehmen doch nicht die Haftung, dass ist doch immer der Büroinhaber, der die entsprechende Versicherung hat und daher nachher auch Entwurfsverfasser und somit haftender ist (auch wenn er das Projekt in Wahrheit kaum mal angesehen hat)
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Die Haftpflichtversicherung der Büroinhaber ist ja immer auf die Situation mit Angestellten ausgelegt. Alle Leistungen bzw. Fehler, die von den Angestellten begangen werden, hat nur der Inhaber (also dessen Versicherung) zu verantworten. Z.B. hat immer auch die Firma die Rechte am geistigen Eigentum, sprich an den Entwürfen, und nicht der Angestellte, der das Projekt bearbeitet hat.