Zitat:
Zitat von passant Irgendwas stimmt da nicht!!! |
Stimmt!
Wenn ein GU ein Angebot abgibt, wird meist auf die Summe der Angebote der Nachunternehmer ein GU-Aufschlag von bis zu 30% für Koordination etc. dazugerrechnet. Das muss also der Bauherr bezahlen.
Wenn ein Architekt mit Nachunternehmern als Generalplaner auftritt, wird das Gesamt-Honorar nach HOAI berrechnet und der Generalplaner zieht den Nachunternehmern jeweils bis zu 20% Generalplaner-Koordinationsgebühr ab. Hier bezahlt der Nachunternehmer.