Zitat:
1.) Ein GU verdient üblicheweise nicht an Architektenleistungen, denn sonst beauftragt der Bauherr ein Architekturbüro, das dem Bauherrn möglicheweise ordentlich in die Tasche greift und seinen Angestellten denn noch die hier erwähnten Gehälte (2.5 bis 3.5 T) zahlt!
2.) Dass die Sätze nach HOAI nicht ausreichend sind um Angestellten angemessen zu honorieren, muß irgendwas mit der Kammer nicht stimmen, die angeblich unsere Interessen vertretten.
Zwar haben die eine geringfügige Erhöhung vorkurzem erreichen können, aber nicht vergessen, daß die Baukosten in den letzten fünf bis acht Jahren kaum gestiegen, wenn überhaupt. Wir brachen nur einen Blick auf Apotherker oder Ärzte zu werfen, dann spüren wir, wie schlecht unsere Interessen vertreten werden! Stichtwort Apothekenkette etc.
3.) Viele Bauherren, die hier bemitleidet werden, lassen primitive Bauvorlagen durch irgendwelchen Laien anfertigen und lassen vom Statiker als Bauvorlageberechtigter im Rahmen des Statikauftrages einreichen! Wenn alle möglichen oder selbsternannten Sachverständige, Ingenieure Statiker etc. Bauvorlagen einreichen dürfen, dann bleiben wir halt bei solchen Gehältern oder Honorare.
Schöne Grüße
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Dem kann ich nur zustimmen.
Insbesondere zu Punkt 3:
Ich habe bisher noch kaum einen Bauherr getroffen, dem man nicht ausführlich deutlich machen muss, dass die HOAI gesetzlich festgelegte Mindesthonorare sind, und dass man da eigentlich nicht mehr darunter gehen darf.
Hat jemand einen Hausartzt, mit dem er die Honorare verhandelt? Oder verhandelt Ihr mit eurem Rechtsanwalt?
Die Architekten, die immer wieder Verträge unterhalb der Mindestsätze schliessen, und dass ewige Konkurrenzdenken innerhalb der Kammern sind wohl mit die Gründe, warum Architekten es einfach nicht schaffen, ihre Honorare auf ein verträgliches Mass anzuheben.
Mich macht es immer wieder krank, wenn Bauherren vom Handwerker alles an Stundensätze hinnehmen, aber die Architektenleistungen immer als "unnötig" oder "überbezahlt" (....machen Sie doch einfach mal einen Plan) hinstellen.
Und den Architekten, die irgendwelche Bauanträge jenseits von Gut und Böse anbieten, gehört direkt die Planvorlageberechtigung entzogen. Meiner Meinung nach sollten bei Einreichung der Bauanträge auch bei der Architektenkammer Statistiken hinterlegt werden, um solche Dumpinghonorare zu verhindern.
Auch bezüglich der Einstellung hausinterner Architekten sollte man sich an Ländern wie Luxemburg ein Beispiel nehmen, wo Bauunternehmer oder Generalunternehmer alle Architektenleistungen extern vergeben müssen.