AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung
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Zu HOAI:
Die HOAI-Sätze sind NICHT ausreichend, denn als Einmannbüro muß man jährlich 2 Mio (Anrechenbare Baukosten) verbauen um halbwegs auf einem vergleichbares Gehalt von vielleicht 100 T Euro/Jahr zu kommen. Wenn man Angestellten hat (Was auch unvermeindlich wäre), dann könnte man sich den Rest vorstellen.
Ein Makler erhält 4 bis 6% für Null-Verantwortung, er haftet nicht mal für sein Expose!
Zu Baukosten: Abgesehen von Stahlpreisen, die sich verdoppelt haben, sind alle anderen Preise relativ unverändert geblieben! von Preiserhöhungen durch Energiepreise (Verdoppelung von Rohölpreisen) und LKW-Maut sind alle betroffen und nicht nur die Baugewerbe! Außerdem über Einwirkung der Erweiterung der EU-Grenzen (Globalisierung) in den letzten 10 Jahren auf Baugewerbe möchte ich schon gar nicht eingehen!
Zu Berufsanfängern: Welches Büro gibt heutzutage einem Absolventen einen Job?! Außer einem, der schon als Student mindestens ein Jahr vorher als visualisierungsknecht 50-60Std/Woche geschuftet hat.
Für 1.8 und 2.2?! Kannst du mir Bitte sagen, wer am Bau für 1.8 arbeitet (Vom Trockenbauer bis Eisenflechter)? Außer der Absolvent?
Ein Assistentsarzt fängt bei 3 an, und er rettet aber auch kein Menschenleben, denn vor ihm stehen eine Menge Oberärzte Chefärzte etc (Stichwort Effektivität und Nutzen).
Zu Gehaltssprung: Bei einer Gehaltserhöhng um 700€ innerhalb von 10 Jahren kann doch nicht von einem Gehaltssprung gesprochen werden! von 700€ Brutto je nach Steuerklasser bleibt einem Wahrscheinlich 300-400 € Netto!
Ich hab 97 meine Diplomarbeit abgegeben und damals lag der Einstieg bei 3,5 bis 4,5 T DM, und wenn ich das mit 1,8 bis 2,2 T € vergleiche! Dann würde ich einen Mindestlohn-Regelung auch für Absolventen befürworten und nicht nur für Reinigungskräfte und Briefdienste...
Schöne Grüße
Geändert von passant (09.08.2010 um 13:23 Uhr).
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