AW: bauaufsichtlich geregelter Bereich
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ich glaube da liegt ein Missverständnis vor.
Den geregelten Bereich kenne ich nur im Zusammenhang mit Bauprodukten, das
hat nichts mit privat oder öffentlich zu tun, sondern nur mit dem §20 Euer
Landesbauordnung
vermutet
Matthias |