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Zitat von noone
Ich bin nicht mehr sicher, ob das Arbeitszimmer nur bei Angestellten wegfällt (die konnten glaube ich auch irgendwie ein Arbeitszimmer ansetzen), oder ob Freelancer auch davon betroffen sind. |
Eigentlich geht es hier ja weder um Freelancer noch um Angestellte. Aber das Bundesverfassungsgericht hatte vorletzte (?) Woche die seit 2007 bestehende Regelung der Finanzämter gekippt. D.h. man muss davon ausgehen, dass ein Arbeitszimmer wieder einfacher abgesetzt werden kann.
Grundlage ist hierfür aber, wo der Arbeitsmittelpunkt besteht. Im aktuellen Fall ging es um Lehrer, die an der Schule keinen Arbeitsplatz haben und Ihren Unterricht zu Hause vor- und nachbereiten müssen. Die Hauptarbeitszeit findet demnach NICHT in der Schule statt.
Auf einen Studenten angewendet würde ich behaupten, dass hier auch mehr Zeit zur Vor- und Nachbereitung investiert werden muss, als für die Seminar- oder Vorlesungsstunden selber. Da in vielen Fächern die Uni keine oder nur kaum Arbeitsplätze anbietet, muss der Student zu Hause arbeiten - ergo benötigt er ein häusliches Arbeitszimmer...