AW: SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT: von der Architektenkammer gefördert!
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Eigentlich steht doch da fast schon das Gegenteil - nämlich Bedingungen, bei denen man scheinselbstständig ist und die dann zur Folge haben, dass man dann eben doch Mitglied der Rentenversicherung (oder eben des Versorgungswerkes) werden muss! Und dass es in diesem Fall sogar zu einer Beweislastumkehr kommt, d.h. der Arbeitnehmer muss beweisen, dass er nicht scheinselbstständig ist.
Wie gesagt, eigentlich das Gegenteil zu der Förderung der Scheinselbstständigkeit.
Ich finde generell, dass die Situation diesbezüglich viel besser geworden ist, vor 5 - 6 Jahren kannte ich nämlich haufenweise Büros, die so gearbeitet haben (oder es zumindest versucht haben).
Mit freundlichen Grüßen
Tim
Geändert von timtonnendach (14.08.2010 um 22:39 Uhr).
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