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Zitat von bimfood
Mitglieder des Versorgungswerks, die von dieser Regelung betroffen werden / sind, können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des Versorgungswerks befreien lassen. |
Bedeutet das, dass eine Scheinselbständigkeit bzw. Arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit (verstehe den Unterschied dazwischen nicht) vom Versorgungswerk akzeptiert wird UND das ich von der gesetzl. Versicherung keine Nachforderungen zu erwarten habe, wenn ich dem Versorgungswerk beitrete?