AW: SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT: von der Architektenkammer gefördert!
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Dem Versorgungswerk kann man nur beitreten, wenn man der Kammer beitritt bzw. sich verpflichtet, der Kammer beizutreten, sobald man die Qualifikation hat.
Die Befreiung aus der BFA dient dazu, die Rentenbeiträge statt nach dem Soli-Prinzip der Rentenkasse (zur Auszahlung an die jetzigen Rentner) in die eigene Rentenkasse (du bekommst, was du einzahlst) einzuzahlen. Die freien Berufe haben noch diese Sonderstellung.
Wenn du dich übrigens nicht befreien lässt, musst du neben der bereits eingezogenen Rentenbeiträge in die BFA noch zusätzlich den Versorgungswerk-Satz leisten.
Zum Thema Förderung der Scheinselbstständigkeit:
Es ist völliger Blödsinn zu suggerieren, dass das Versorgungswerk Scheinselbstständigkeit fördert. Wenn du als Selbstständiger arbeitest, wird nämlich nach Einkommen die Rate ans Versorgungswerk fällig. Wenn du angestellt bist, bekommst Du zusätzlich noch den Arbeitgeberanteil. Es ist also vorteilhafter, angestellt zu sein. Demnach kann von einer Förderung des Gegenteils keine Rede sein. |