AW: SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT: von der Architektenkammer gefördert!
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In NRW ist es definitv so, dass man zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk Kammermitglied sein muss (für Absolventen gilt die Sonderregelung, bis die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind). Wer Kammermitglied wird, ohne schon die Absolventen-Regelung in Anspruch genommen zu haben, wird dann spätestens Pflichtmitglied im VW. |