AW: SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT: von der Architektenkammer gefördert!
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ich glaube, dass da berlin ein Sonderfall ist, von dem bayerischen Versogungswerk, dass auch für Rheinland-Pfalz zuständig ist, sowie das für NRW, zudem auch das Saarland gehört, ist die Versorgung an die Kammer geknüpft.
Eine Kammerzugehörigkeit ohne Werk ist nur Möglich, wenn der Kammereintritt nach dem Höchsteintrittsalter des Werks liegt. |