Ich glaube, MelJee, die Begriffe, mit denen Du da Ordnung rein bringen willst, ziehen die Grenzen nicht an der richtigen Stelle. Es spielt keine entscheidende Rolle, ob Du studiert hast oder nicht. Auch steht das Erbringen einer "Dienstleistung" der Freiberuflichkeit nicht als Gegensatz gegenüber. Hast Du den Wiki-Artikel gelesen?
Zitat:
Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art ... zum Inhalt.
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Das Finanzamt ist die einzige Instanz, die entscheidet als was Du nach dem Einkommensteuergesetz anzusehen bist und ob es von Dir Gewerbesteuer verlangt oder nicht. Kann mir deshalb nicht vorstellen, dass Du da keine klare Antwort erhältst.
T.