Noone, es hat doch gar keinen Zweck, mit dem Finanzamt Katz und Maus spielen zu wollen. Eine offene Anfrage schafft Rechtssicherheit. Man füllt doch bei der Beantragung einer Steuernummer den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus. Wenn das Finanzamt von sich aus auf Basis dieser Angaben keine Gewerbesteuer anmahnt, ist die Sache eigentlich schon klar und man kann die Frage auf sich beruhen lassen.
Und zu der Umsatzsteuer: Du verzichtest mit der Abführung von Umsatzsteuer ja auch auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Ich finde es auch "professioneller", in eigenen Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. Und ab einem bestimmten Umsatz musst Du es ohnehin. Klares Vote für die Umsatzsteuer
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T.