Social Bookmarks:
Huhu,
im Zuge meines Studiums soll ich eine Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsberechnung anfertigen.
Mein zu berechnendes Objekt ist ein Café (eingeschossig).
Zurzeit bin ich gerade bei der Flächenaufstellung, dazu meine Frage:
Vor meinem Café (auf meinem Grundstück) befindet sich ein Bereich wo man hauptsächlich im Sommer auch draußen sitzen kann.
Wird diese Fläche mit in die BGF meines Cafés eingerechnet?
Man unterscheidet in der DIN277 ja 3 Bereiche (a,b,c), wobei "c" der Bereich ist, der nicht überdacht ist, dieser würde auf meine Fläche zutreffen, doch findet auf meiner Fläche auch öffentlicher Fußverkehr statt.
Mein Problem ist, das ich für die Wirtschaftlichkeitsberechnung den Umsatz zu berechnen habe, und es wichtig ist, ob man die Außenfläche mit zur Mietfläche zählt oder nicht. Die Nutzung der Fläche würde ja hauptsächlich im Sommer stattfinden.
Wie soll ich mich verhalten?
Danke. |