Zitat:
Zitat von Blumenschein Wem gehört denn die Außenfläche? Dem privaten Eigentümer oder der Allgemeinheit?
Für wen ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung, für den Mieter oder den Vermieter?
Gruß
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Blumenschein |
Die Außenfläche wo Stühle und Tische stehen, gehört noch mit zum Grundstück, also dem privaten Eigentümer.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist für den Vermieter bestimmt.
Danke