AW: DIN Norm für Neigungsmessung für Bodenbelag?
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ok, danke erstmal für die Antworten. "3.3.4 [...] Ausführungsbedingte Abweichungen von der planmäßigen Neigung dürfen nicht mehr als 0,4 % betragen. [...]"
Also die TAB gibt vor auf einer eigentlich ebenen Fläche ein Gefälle von >1,5% <2,5% für das Abfliessen von Wasser zu haben. Mit der Toleranz von 0,4 wäre das dann im Worst Case 1,1%, das wird die nie zulassen. Da frage ich mich nun ob wir zukünftig dann als Mindestgefälle 1,9% angeben sollten, dann wäre es 1,5% bei minimaler Ausführung und 2,3% bei maximaler. Bzw. wenn im LV diese Werte als Mindestwerte angegeben sind, warte mal ich schaue mal kurz im LV Text nach was da geanu steht... Quergefälle der Bahnsteigfläche zwischen Bahnsteigkante und straßenseitigem Abschluß = 2% bis 2,5%.
Mindestquergefälle = 1,5%
OK, ich denke was die Toleranz angeht das sollte dann wohl vom Tisch sein wenn die Mindestanforderungen definiert sind, oder? Der einzige Streitpunkt wäre dann noch das Messverfahren.
Grüße
LH |