AW: Nachweis der Barrierefreiheit im Plan
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Danke, Bosmeg,
Ich habe mich inzwischen bei der Bauaufsicht erkundigt.
Ich füge eine formlose Erklärung bei, in der ich die geforderten Bedingungen des jeweiligen Gesetzes aufliste und schreibe, dass diese erfüllt sind, oder wenn nicht mit Begründung, warum nicht.
Für die ganze Verwirrung und diesen sicher nicht allgemein gültigen Weg ist das Hochbauamt in der betreffenden Stadt verantwortlich bzw. eine Checkliste, die dieses herausgibt, das versucht sehr viel genauer die erforderlichen Unterlagen für den Bauantrag aufzulistet. Meine Chefin will sich jetzt peinlich genau an diese Checkliste halten, auch wenn manche Punkte durch andere Punkte bereits erfüllt sind.
__________________ Grüße Michael
"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |