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k-roy
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k-roy: Offline


k-roy will become famous soon enough

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Datum: 27.09.2010
Uhrzeit: 18:23
ID: 41065



AW: Bemessung von Mindestbreiten für Ausgangstüren in einer Halle #9 (Permalink)
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also, man kann natürlich "auf der sicheren Seite" planen, und die Rettungswegbreiten der VStättVO annehmen.
Wenn diese tatsächlichangewendet werden müsste - was sie für Foyers de facto NICHT muss - wäre das zB aus Brandschutzgründen meist ein KO-Kriterium für Lufträume; zudem dürften die Fluchtwege aus den Obergeschossen keinesfalls durch eine Versammlungsstätte geführt werden usw.

Ein guter Planer muss die Mindestanforderungen erfüllen, darf aber nicht ohne Not "zuviel" bauen - irgendwer muss die überflüssigen Dorma-Türen á 15.000E ja auch bezahlen. Das kann man doch keinem Bauherren verkaufen!

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