AW: Bemessung von Mindestbreiten für Ausgangstüren in einer Halle
# 9 ( Permalink)
Social Bookmarks:
also, man kann natürlich "auf der sicheren Seite" planen, und die Rettungswegbreiten der VStättVO annehmen.
Wenn diese tatsächlichangewendet werden müsste - was sie für Foyers de facto NICHT muss - wäre das zB aus Brandschutzgründen meist ein KO-Kriterium für Lufträume; zudem dürften die Fluchtwege aus den Obergeschossen keinesfalls durch eine Versammlungsstätte geführt werden usw.
Ein guter Planer muss die Mindestanforderungen erfüllen, darf aber nicht ohne Not "zuviel" bauen - irgendwer muss die überflüssigen Dorma-Türen á 15.000E ja auch bezahlen. Das kann man doch keinem Bauherren verkaufen! |