AW: Bemessung von Mindestbreiten für Ausgangstüren in einer Halle
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@k-roy
ich geb Dir mit allem 100% Recht was Du sagst, und ich bin mir auch nicht sicher, welche Verordnung etc. hier angewendet werden muss.
Nur ich würde es evtl. so einschätzen / interpretieren
Diese "sichere Seite" die Du erwähnst, interessiert auch erst dann jemanden, wenn im Ernstfall tatsächlich etwas passiert. Beispiele hierfür gibt es aber leider sicherlich genug.
Deswegen mein Vorgehen bei so etwas... immer Fachplaner, Behörden etc. zu Rate ziehen, so ein Anruf ist schnell erledigt und kostet nicht die Welt |