Social Bookmarks:
Habe gerade ein ähnliches Problem:
Gut, die Lufträume zählen nicht zur BGFa - Zählen sie denn zur Geschossfläche (später GFZ) ?
BauNVO-
"Die GF ist nach den Außenmaßen der Gebäude (..) zu ermitteln. Loggien (...) bleiben unberücksichtigt."
Sagt eigentlich, daß diese übermessen werden - habe nun aber eine Andere Meinung gehört. |