Zitat:
Zitat von Kieler Hallo,
ich habe gerade festgestellt, dass in Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und
Rheinland-Pfalz kein Bauleiter in der LBO vorgesehen ist.
Wie ist das denn in den Ländern geregelt, darf da jeder? |
Quasi jeder der vom Bauherrn dazu ermächtigt wird. Der Bauherr hat Sorge zu tragen, daß die verantwortlichen Personen (Entwurfsverfasser, Unternehmer, etc.) über die notwendige Sachkunde und Erfahrung verfügen. Der Bauherr trägt die Verantwortung und muß nicht zwingend einen Bauleiter bestellen.
§ 55 LBauO Rheinland-Pfalz
Interessanterweise lese ich nirgends in der LBauO den Begriff "Architekt"...es wird immer nur vom "Entwurfsverfasser" gesprochen, aber selbst im Kommentar zu diesem taucht nicht einmal der Architekt auf.