Zitat:
Zitat von Bosmeg Ich habe gehört, daß das zivilrechtliche Klagen mit sich bringen kann?!? |
Klar. Das Bautagebuch dient ja u.a. einer Beweisführung im Streitfall vor Gericht.
Hat der Architekt das Bautagebuch nicht geführt und lässt sich deshalb etwas nicht zweifelsfrei nachvollziehen, wird der Bauherr im Schadensfall sicherlich nicht zimperlich im Umgang mit dem Schludruian (also dem Bauleiter) sein. Irgendwer muss ja für den Schaden (der Nichtnachweisbarkeit) geradestehen...