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Hi Leute!
Es geht um folgendes:
Ich repariere und warte mein Auto bei uns in der Sammelgarage. Ist eine Garage mit 8 Stellplätzen. Jetzt möchte man mir das verbieten mit dem Hinweis, dies wäre ein "baupolizeiliches" und "versicherungstechnisches" Problem, so die Begründung. Eine Garage wäre kein Aufenthaltsort und ich wäre zu dem nicht versichert und die anderen Autos auch nicht wenn was passiert.
Was passieren soll und wofür ich eine Verischerung brauche um mein Auto zu reparieren ist mir nicht ganz klar. Auch Gesetze finde ich keine.
So weit ich das weiß darf man ohne Ölabscheider nichts machen was die Umwelt gefährden könnte, also Ölwechsel und Auto waschen bspw.. Zudem darf keine Lärmbelästigung ausgehen. Mehr weiß ich nicht und kann es auch nicht belegen. Weiß jemand genaueres und wo ich Infos finde?
Danke schonmal!
Daniel |