Hallo Daniel,
also ich habe jetzt auf die Schnelle auch nichts brauchbares finden können ( was nicht heißt, dass es nichts gibt ).
Aber nur weil eine Garage baurechtlich und bei der Beurteilung von Brandschutzmaßnahmen etc. nicht als dauerhafter Aufenthaltsort gewertet wird, bedeutet das meines Erachtens nicht, dass man sich dort nicht dauerhaft aufhalten darf.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich in so einem Fall eine Versicherung, so nervig die auch manchmal sein können, auf so etwas beziehen kann um die evtl. anfallende Leistung nicht zu bezahlen. Ich würde denken, dass das keine Rolle spielt.
Dass Du in Sachen Umwelt und Lärmbelästigung acht geben musst ist klar. Aber ich gehe mal davon aus, dass Du nicht Deinen Motor auf dem kleinen Stellplatz generalüberholen wirst....also wohl eher Kleinigkeiten. Was Du natürlich auch nicht machen darfst, ist das Lagern von brennbaren Materialien, da das vermutlich eine Mittelgarage sein wird.
Was natürlich passieren kann, davon ausgehend, dass Du Mieter bist, ist, dass die Hausordnung hierzu geändert wird. Aber sollte das nicht der Fall sein, würde ich mir das auch nicht verbieten lassen.
Wie gesagt, das ist nur meine Einschätzung, behaupten kann ich es nicht, aber...