Zitat:
Eine Garage wäre kein Aufenthaltsort
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bez. Garage und dort erlaubten Tätigkeiten kannst Du baurechtlich gesehen vielleicht in a) Garagenverordnung und b) Hausordnung finden. (Aufenthaltsräume sind in der LBauO zu finden.
Steht in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag nichts, kann sich auch keiner darüber beschweren bzw. Dir verbieten etwas zu tun.
Tip: frage einfach mal beim Mieterschutz nach