Dränagen plant der Architekt, aber keine Sorgen, die DIN hat nur 8 Seiten
Rückstauebene legt die Stadtentwässerung fest, ist im Regelfall die Oberkante
der Straße am Anschlusspunkt.
Das was ich gesagt habe gilt auch für Drainagen.
Im Regelfall kannst Du die Ringdränage selbst bei nicht unterkellerten
Gebäuden nicht an den Abwasserkanal anschließen, da sie tiefer liegt als die
Rückstauebene. Auch ist es wie gesagt meistens verboten, wegen der
Sandproblematik, das kann man durch das beschriebene Heben über die
Rückstauebene mit Pumpe umgehen. Ansonsten ins nächste Flüßchen
einleiten, oder bei starker Hanglage den hinab entwässern, möglich ist auch
ein Sickerschacht.
Zitat:
Der Bodengutachter schreibt von der Dränage mit rückstaufreier Vorflut im
Zusammenhang mit Starkregenfällen. Wie paßt das zusammen ?
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Wenn der Pegel der Vorflut steigt kann es einen Rückstau in die Drainage
geben, den es bei Normalpegel nicht gibt, vermute ich.
Die Entwässerungsrinne hat dann wiederum (so wie ich das aus Deinem
Beitrag herauslese) nichts mit dem Thema Dränage nach DIN 4095
zu tun sondern Abdichtung nach DIN 18195-5. Dort heißt es:
Zitat:
Zitat von DIN 18195-5 8.1.5 Die Abdichtung von waagerechten oder schwach geneigten Flächen ist
an anschließenden, höher gehenden Bauteilen im Regelfall mindestens 150 mm
über die Schutzschicht, die Oberfläche des Belages oder der Überschüttung
hochzuführen und dort zu sichern (siehe DIN 18195-9). Ist dies im Einzelfall
nicht möglich, z. B. bei Balkon- oder Terrassentüren, sind dort
besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser oder das
Hinterlaufen der Abdichtung einzuplanen (z. B. ausreichend große Vordächer,
Rinnen mit Gitterrosten). |