Brandschutz bei zusammenschaltbaren Nutzungseinheiten
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Grüßt euch,
als Uniprojekt entwerfe ich gerade ein freistehenden 2 geschossigen Pavilion. Es gibt 3 Nutzungseinheiten.2 dieser Nutzungseinheiten sollen zusammenschaltbar sein, es handelt sich dabei um ein Cafe und ein Restaurant a je 150qm. Müssten die genannten Nutzungseinheiten jeweils einen notwendigen Treppenraum(weil 2 geschossig) haben, da sie zusammenschaltbar sind und somit insgesammt 300qm hätten oder nicht? "Notwendige Treppen sind ohne eigenen Treppenraum zulässig:
1. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2
2. für die Verbindung von höchstens zwei Geschossen innerhalb derselben Nutzungseinheit von insgesamt nicht mehr als 200 m²..."
Danke! |