AW: Brandschutz bei zusammenschaltbaren Nutzungseinheiten
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Warum sollen Cafe und Restaurant denn verschiedene Nutzungseinheiten sein? Nutzungseinheiten nach BauO müssen ja brandschutztechnisch voneinander durch Trennwände (je nach Gebäudeklasse F30- F90-Wände und T30-Türen) abgeschottet sein. Das wiederspricht etwas dem "Zusammenschalten".
Wie groß sind denn alle Nutzungseinheiten zusammen? Bleibst du unter 400 m2 (BGF!) insgesamt? Dann könnte das ganze in die GK 1 eingestuft werden.
Welche Bauordnung (Bundesland) wird denn angewendet? |