AW: Brandschutz bei zusammenschaltbaren Nutzungseinheiten
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"Cafe und Restaurant sollen unabhänging voneinander nutzbar sein."sagt der Professor.
Zusammenschaltenbar müssen die nicht sein, jedoch wurde ich in der letzten Korrektur dazu angeregt. Bundesland ist Berlin und insgesamt hat der pavilion 800qm.
Danke!
Geändert von yamatra23 (05.11.2010 um 01:35 Uhr).
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