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Hallo,
also zuerst einmal meine Frage...möchtest Du einzig und allein Leistungsbeschreibungen verfassen? Aus welchem Grund willst Du keine gesamte Architektenleistung anbieten, sprich LPH 1-8 und evtl. noch 9?
Wie auch immer...aus meiner Sicht bist Du in diesem Fall nichts anderes als ein Subunternehmer des jeweiligen Planers. Somit bin ich mir nicht sicher, ob Du überhaupt einen dementsprechenden Vertrag schließen solltest, und nicht einfach eine entweder auf Stundenbasis oder pauschalierte Rechnung schreiben solltest. Das würde ich dann von Verhandlungen und vom jeweiligen Projekt/Gewerk abhängig machen.
Das mit der Haftung ist sicherlich so eine Sache. Möchtest Du es freigegeben haben, so kann es der Planer gleich selber machen was den Zeitaufwand betrifft.
Um es so ganz richtig zu machen, müsste es aber meines Erachtens ( und das impliziert keinerlei juristische Kenntnisse !! ) so laufen, dass der Planer die LPH der Vergabe aus seinem Architekenvertrag ( Werkvertrag ) mit dem jeweiligen Bauherren herausnimmt, auf Dich verweist, und Du mit dem Bauherren einen Werkvertrag über eben diese LPH abschließen musst. Das wiederum bedeutet aber, dass Du die volle Haftung des Leistungsverzeichnisses zu tragen hast.
Rein aus meiner Sparte gesehen wenn ich mir vorstelle, ich lasse jemanden meine LV´s machen, so muss ich ihm annährend jedes Detail erklären, das ich mir auf der Baustelle vorstelle ( abgesehen von Standards ). Die Zeit, die mich das kosten würde, ist vermutlich mindestens die Gleiche, als wenn ich es gleich selber mache. Nur dabei habe ich noch eine zusätzliche Selbstkontrolle. Besprechungstermine hin und her bei jedem Gewerk in sämtlichen Bauphasen. Ehrlich gesagt, nein danke !!!
Wenn Du dich in den LPH beschränken möchtest, dann zeichne doch Baugesuche oder Werkpläne... Baugesuch auf der Vorlage des Entwurfs, Werkpläne auf der Vorlage des Baugesuchs... abgesehen davon bringt das lt. HOAI auch mehr Einnahmen, sofern Du nach dieser bezahlt werden wirst |