AW: nach dem studium versorgungswerk und aip?
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Also in Ba-Wü muss man ein AIP machen, um dann anschließend einen Antrag zur Aufnahme in die Kammer zu machen. In Bayern z.B. reichen 2 Jahre Berufserfahrung,soweit ich weiß, hier in Ba-Wü muß man das aber vorher anmelden.Das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ich bin jetzt ganz normal angestellt, das mit dem AIP kann ich in meinem Büro machen, aber mit der Bezahlung hat das meiner Meinung nach nichts zu tun, vielleicht machen das manche so, denke muss aber nicht sein.
lg |