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dk0815
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dk0815: Offline

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dk0815 is on a distinguished road

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Datum: 14.11.2010
Uhrzeit: 18:01
ID: 41496



AW: nach dem studium versorgungswerk und aip? #7 (Permalink)
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Also sicherlich kannst du nach dem Studium auch "Normal" arbeiten. Die Arbeit ist nicht zwangsläufig an das AiP gebunden. Es macht aber meiner Meinung nach Sinn relativ früh mit dem AiP zumindest in BW zu starten bzw. sich die Möglichkeit von seinem Arbeitgeber einräumen zu lassen.

Den Antrag zum AiP bekommst du bei der Kammer und muss in der Regel von deinem Chef unterschrieben werden. Da ein sog. "anleitender Architekt" in der Regel Büroinhaber eingetragen werden muss. Grundsätzlich sollte dann auch klar sein, daß du während deiner Arbeit dort auch in fast allen Leistungsphasen mal etwas machen darfst.
Denn damit das AiP anerkannt wird mußt du Arbeitszeiten in versch. Bereichen nachweisen. Zusätzlich mußt du auch eine gewisse Anzahl von Fortbildungen besuchen. Auch hier macht es Sinn dies mit dem Chef zu klären, da es nämlich von Freistellung an diesem Tag mit Kostenübernahme und Reisekosten bis zu Fortbildung = selber bezahlen und Urlaubstag opfern alles gibt.
Früh zu starten ist zudem sinnvoll, da es oft schwerfällt die nachzuweisenden Zeiten in den Lph tatsächlich in 24 Monaten zu absolvieren, da du ja nicht wie in der Industrie definierte Zeiten in Abteilungen durchlaufen kannst.
In der Regel wirst du etwas mehr Zeit insgesamt brauchen.

Wenn du das AiP in BW nicht machst hast du keine Möglichkeit richtiges Kammermitglied zu werden und dich tatsächlich Architekt/in zu nennen. Dementsprechend wirst du bei einem Jobwechsel immer auf den ersten Blick als Absolvent eingestuft werden. (Finanzieller / Kompetenznachteil)

Kein AiP zu machen, dementsprechend mittelfristig auch kein Kammermitglied zu werden kann meiner Meinung nach nur unter ganz bestimmten Umständen Sinn machen. Du arbeitest dann ganz normal als Dipl.-Ing. (Uni oder FH) vergleichbar einem Bauingenieur. Wenn man z.B. nicht im Klassischen Architekturbüro arbeiten will, oder zu einem Konzern will, oder etwas Branchenfremdes machen möchte kann man es auch lassen.
Zusätzlich kann man es lassen, wenn man ein Referendariat beim Staat (Regierungsbaumeister) anstrebt.

Wenn du aber noch unschlüssig bist, würde ich es auf jeden Fall absolvieren, denn nur dann hast du quasi deine Ausbildung zum Architekten endgültig abgeschlossen.

Den Vorteil des frühen Eintritts in das Versorgungswerk würde ich nicht aus den Augen verlieren. Sicherlich wenn du kein Geld hast, kannst du dort nichts bezahlen und dein Anspruch steigt nicht. Das was du aber einbezahlt hast wird sich unter dem Strich auf jeden Fall mehr auszahlen, als das was du der Deutschen Rentenversicherung gibst.
Solltest du irgendwann nicht mehr berechtigt daran teilzunehmen ist das Geld auch nicht verloren sondern das Ganze bleibt einfach stehen.

Falls du schon etwas in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast (z.B. Berufsausbildung) würde ich mir dieses Geld auch nicht zwangsläufig wieder ausbezahlen lassen, vor allem wenn es nicht so viel ist, damit bei einem späteren Wechsel zurück zu staatlichen Rente quasi deine Unterlagen und die schon registrierten Zeiten nicht verloren sind.

Gruss Daniel

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