AW: nach dem studium versorgungswerk und aip?
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Dazu mußte mal das Architektengesetz des jeweiligen Landes lesen. Wenn da nichts davon steht, können sie dich deswegen auch nicht ausschließen. Wie gesagt, davon habe ich noch in keiner gelesen.
Nur das Werk könnte auf eine Eintragung drängen, wenn es in deren Satzung steht. |