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Nabend,
wo ist eigentlich der Luftwechsel für Wohnräume genau geregelt ?
Die ENEV sagt bei Wohnraum ohne Lüftungsalage max. 3 h-¹.
Und dann gibt es noch den Mindestluftwechsel von 0,8 h-¹, wenn ich mich recht erinnere. Wo ist dieser Mindestluftwechel eigentlich aufgeführt ?
In der Praxis kommt doch der Mindestluftwechsel zu Anwendung, weil die energetischen Verluste geringer sind, oder ?
Ich frage, weil ein Bekannter, der nicht aus dem Baubereich ist, behauptet, dass seine Dunstabzugshaube in einer offenen Wohnküche einen 8-fachen Lufwechsel leisten müsse, und dass es ein Mangel sein, wenn dies nicht der Fall wäre. Er bezieht sich auf eine technische Angabe vom Hauben-Hersteller.
Ich hingegen, glaube, dass er den Anspruch auf die Erfüllung einer technische Eigenschaft mit einer sinnvollen Auslegung des Luftwechsel verwechselt.
Wie seht Ihr das ?
__________________ Grüße Michael
"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |