Als erstes würde ich mal die Bauordnung und die Krankenhausbauverordnung für Brandenburg und auch deren Begründung studieren:
Bauordnungsrecht | Stadtentwicklung http://www.mil.brandenburg.de/cms/me...%20Nr.%204.pdf http://www.mil.brandenburg.de/cms/me...ordnung%20.pdf
1. Verkleidungen nur nichtbrennbar. Werden die Einbauten im Flur angeordnet?
2. Meines Wissens sind gar keine Handläufe vorgeschrieben. Aber schau mal liber in der DIN 18024-2 oder der neuen 18040 nach.Flur soll im Lichten (zwischen Handläufen) mindestens 2,25 m breit sein für "Begegnungsfall" Bettentransport und zum Querstellen der Betten beim Schieben in einen Raum.
3. Notbeleuchtung hängt ja auch am SV-Netz. Ersetzen durch "normale Beleuchtung" ist eigentlich nicht möglich. Würde das mit Elektroplaner klären.
Allgemein solltest du hier einen Brandschützer hinzuziehen, der dich hier besser beraten kann.