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Den Preisspiegel darfst du gar nicht weitergeben. Die Unterlagen der Ausschreibung sind geheim zu halten.
Die Bieter haben Anrecht auf Information der ungeprüften und geprüften Angebotssummen.
Unter Preisspiegel verstehe ich die Aufstellung und Gegenüberstellung der Einheitspreise.
Die Einheitspreise gehen die übrigen Bieter nu gar nix an. Könnten die ja gleich in der Zeitung abdrucken wenn die sowas veröffentlichen wollen. |