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Tom
 
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Datum: 20.12.2010
Uhrzeit: 21:38
ID: 41915



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #21 (Permalink)
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Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, wer schreibt bei einer beschränkten Ausschreibung nach VOB/A aus?
Ein öffentlicher Bauherr muss das, egal ob öffentliche oder beschränkte Ausschreibung. Ich entnehme Deiner Frage, dass Du von einem privaten Bauherrn sprichst. In diesem Fall halte ich schon das Herausgeben des anonymisierten Preisspiegels an die Bieter für einen übertriebenen Service, bei einer Verbreitung desselben mit Klarnamen handelt es sich möglicherweise um eine Datenschutzverletzung (nur eine Vermutung).

T.

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