Zitat:
Zitat von Kieler ja privat, kann nicht öffentlich was Anderes als privat sein? Vielleicht sind wir hier oben ja alles Landeier ... |
Nicht öffentlich hieß für mich: beschränkte Ausschreibung. Und die kann ein privater oder öffentlicher Bauherr durchführen. Du hast also eine beschränkte Ausschreibung eines privaten Bauherrn. Zu den "Landeiern": Arroganz ist mir abhold, und wir pflegen ebenfalls ein ganz und gar kooperatives, freundliches Verhältnis zu den Firmen - da wir fast ausschließlich mit öffentlichen Bauherren zu tun haben, ist das Preisspiegel-Versenden aber tabu (siehe oben).
Während der laufenden Ausschreibung ist der Architekt ja an verschiedene Gleichbehandlungs- und Verschwiegenheitspflichten gebunden. Und so kommt es, das die gesamte Kommunikation der Vergabe bis zur formellen Auftragserteilung in der Regel bei uns vom Bauherrn geführt wird. Auch nach der Submission erteilt alle Auskünfte zum Verfahren (Platzierung, etc.) der Bauherr bzw. die Vergabestelle, meistens genügt den Firmen da schon eine kurze telefonische Auskunft.
Dass so ein Angebot Arbeit ist - geschenkt. Es steckt auch einige Erfahrung und Strategie auf Seiten des Bieters dahinter: Das Erkennen der Nachtragspotentiale, das Verstecken von Kostenbomben in Bedarfspositionen, das Anbieten von Rabatten, das clevere Spiel mit Alternativangeboten und Nachunternehmern, etc., etc., ... Das ist ein Akquise-Know How, das über Jahre gewachsen ist und Geld wert ist. Und das ohne Zustimmung des Verfassers den Konkurrenten zu servieren - ich würde tatsächlich als Betroffener dagegen klagen.
Jetzt weiß ich ehrlich nicht genau, nach welchem Modus private Ausschreibungen ablaufen - nicht nach VOB/A, O.K. Aber nach einem rechtl. Verfahrensrahmen, der mit Angebotsabgabe verbindlich vereinbart und von allen Bietern anerkannt wird. Da wird es in Standard-Texten Datenschutzklauseln geben. Und im Übrigen werden sich diese Texte eng an der VOB/A orientieren.
T.