Zitat:
Zitat von Tom ...
Jetzt weiß ich ehrlich nicht genau, nach welchem Modus private
Ausschreibungen ablaufen - nicht nach VOB/A, O.K. Aber nach einem rechtl.
Verfahrensrahmen, der mit Angebotsabgabe verbindlich vereinbart und von allen
Bietern anerkannt wird. Da wird es in Standard-Texten Datenschutzklauseln
geben. Und im Übrigen werden sich diese Texte eng an der VOB/A orientieren.
T. |
Kein privater Bauherr wird sich die VOB/A freiwillig ans Bein hängen, mir fällt
zumindest kein Grund ein warum das tun sollte.
Bei uns steht im Anschreiben an die Bieter immer:
"Sehr geehrte...,
hiermit möchten wir Sie bitten, uns gemäß der beiliegenden Leistungsbeschreibung
ein kostenloses und für den Bauherrn unverbindliches Angebot für die Ausführung von
***ARBEITEN
zu erstellen."
Ob und für wen sich der Bauherr dann entscheidet und aus welchen Gründen
unterliegt keinerlei Regularien. Selbst wenn er den teuersten Bieter nimmt,
weil der so eine schöne Wagenfarbe hat...
Die Ausschreibung für private Bauherrn hat außer der Vereinbarung der Teile B
(wird immer seltener) und C der VOB nicht viel mit den Verfahren zu tun, die
Du kennst.
Ich glaube man hat auch ein anderes Verhältnis zu den Firmen, weil man
diese eben gezielt auffordert...