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Das heißt aber ja nichts anderes, als dass es nach BGB abgewickelt wird, ohne einen besonderen Vertragsschluss. Das sieht bei großen privaten Bauherren aber dann doch etwas anders aus.
@noone: Private Vergabe ist nicht gleich Freihändige Vergabe. Letztere kann auch, wie die beiden anderen Vergabeformen (beschränkt u. öffentlich) sowohl von privaten als auch von öffentlichen Bauherren gewählt werden (bei öffentlichen Bauherren nur unter bestimmten Bedingungen, bei privaten immer, nach Gusto).
T. |