Zitat:
Zitat von Tom Das heißt aber ja nichts anderes, als dass es nach BGB abgewickelt wird, ohne
einen besonderen Vertragsschluss. Das sieht bei großen privaten Bauherren
aber dann doch etwas anders aus... |
Was meinst Du mit abgewickelt, das Vergabeverfahren oder die Baumaßnahme?
Das Vergabeverfahren hat doch nichts mit den Bauverträgen zu tun.
Es werden natürlich ordentliche Verträge mit BVB, AGB (diese meistens als
VOB/B) usw. abgeschlossen, das ist nicht anders als bei großen privaten oder
öffentlichen Bauherren, nur weil man kein Vergabeverfahren nach VOB/A macht.
Das einzige, was man bei "Einmalbauherren" natürlich nicht hat, sind die zusätzlichen
technischen bzw. die zusätzlichen Vertragsbedingungen