Zitat:
Zitat von Kieler Ich sehe nicht was da der Vorteil für den Bauherrn sein soll. |
Die VOB/A bringt für beide Seiten, Auftraggeber und Bieter, ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Rechtssicherheit. Die Angebote unterliegen einer Bindefrist, die Bieter sind Auskunftspflichten unterworfen (wirtschaftl. und techn. Leistungsfähigkeit). Andererseits muss der AG seine Vergabeentscheidung nach sachl. Gesichtspunkten fällen und dokumentieren und kann das Verfahren nicht willkürlich aufheben. Diese Sicherheit erwarten qualifizierte Unternehmen bei komplexen Ausschreibungen.
Das sind nur einige Aspekte; die ganzen in der VOB/A festgeschriebenen Standards zu einer korrekten Leistungsbeschreibung, die transparente Darstellung zusätzlicher Vertragsbedingungen, die verschiedenen Modi, wie mit Alternativangeboten verfahren wird, etc., etc., sind ein stabiles Gerüst auch für private Verfahren. De Fakto wird die VOB/A ja in privaten Verfahren angewandt, entweder 1:1 oder in enger Anlehnung.
T.