Einzelnen Beitrag anzeigen
BenTer
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 01.01.2011
Beiträge: 29
BenTer: Offline


BenTer will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 02.01.2011
Uhrzeit: 18:52
ID: 42022



AW: Haftung als Freelancer #8 (Permalink)
Social Bookmarks:

Ja, wie Archimedes schon sagte trägst du die Verantwortung gegenüber dem Architekturbüro, auch wenn nichts expliziet im Vertrag steht. Würde deshalb schnellstmöglich eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Das Architekturbüro wird aber die Hauptschuld haben und sie an dich weitergeben. Solltest du in der Zwischenzeit insolvent gegangen sein, dann bleibt die Schuld am Büro hängen, sollte deine "Firma" aber noch existieren wird das Büro dich als Schuldner heranziehen.
In einzelnen Fällen wird aber die Schuld verteilt (Teilschuld usw.), da das Architekturbüro auch dazu verpflichtet ist über die Pläne, die sie herausgibt drüberzukucken und nicht blindlinks an den Bauhernn weiterzugeben.
Deshalb würde ich diese Klausel genaustens im Vertrag formulieren,...!
In den meistens Fällen wird hier die VOB Teil B vereinbart; um eine Haftpflicht, die übrigens auch gesetzlich vorgeschrieben ist, kommst du aber nicht drumrum.

Mit Zitat antworten